Allgemeine Vertragsbedingungen

Der Vertrag über die Vermietung von Ferienwohnungen gilt als geschlossen, wenn dem Vermieter die vom Mieter unterschriebene Buchungsbestätigung und die Anzahlung zugegangen sind. Die dem Mieter zugesandte Buchungsbestätigung ist vom Mieter zu unterschreiben und innerhalb einer Woche dem Vermieter zurück zusenden. Der Vertrag kommt daher nicht zustande, wenn der Vermieter, nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht mit dem Zugang der unterschriebenen Buchungsbestätigung und der Anzahlung zu rechnen braucht.

An- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. Die Grundlage des Mietpreises bildet die Anzahl der Übernachtungen.

Am Anreisetag kann der Mieter die Ferienwohnung ab 17.00 Uhr beziehen. Die Reservierung wird bis 13.00 Uhr des aus dem Mietbeginn folgenden Tages aufrechterhalten. Danach entfällt die Verpflichtung zur Reservierung.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr dem Vermieter wieder zu übergeben. Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar und Mobiliar haftet der Mieter verschuldensabhängig.

Storniert der Gast die Reservierung bis zu 42 Tage vor Mietbeginn, so wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EURO erhoben und mit der Anzahlung verrechnet. Bei späterer Kündigung bis zu 10 Tagen vor Mietbeginn werden 25%, zwischen 9. und 5. Tag vor Anreisetag werden 50% und ab 4. Tag bis einen Tag vorher 80% des vereinbarten Mietzinses fällig. Bei Stornierung am Anreisetag bzw. im Falle der Nichtanreise wird der Gesamtbuchungspreis in Rechnung gestellt. Bei vorzeitiger Abreise hat der Mieter keinen Ersatzanspruch für die nicht in Anspruch genommenen Miettage.

In Ihrem Miet- bzw. Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss der Storno-Versicherung für Deutschland der EUROPÄISCHEN Reiseversicherung. Diesem Schreiben ist ein Überweisungsprospekt der EUROPÄISCHEN sowie das zugehörige Informationsblatt beigefügt. Der Reiseschutzabschluss kommt durch Einzahlung/Überweisung der Prämie zustande.

Die Benutzung der kostenlos zur Verfügung gestellten Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen einschließlich Pkw.

Die Unter- bzw. Weitervermietung der Ferienwohnung durch den Mieter ist unzulässig. Der geschlossene Mietvertrag wird somit unwirksam.

Der Mietvertrag bezieht sich auf die im Vertrag angegebene Personenzahl und etwaige mitreisende Haustiere. Etwaige weitere Personen und/oder Haustiere bedürfen der Zustimmung des Vermieters und werden extra in Rechnung gestellt. Die gilt auch für Personen/Haustiere, die nur kurzzeitig in der Ferienwohnung beherbergt werden. Eine Nichtangabe von zusätzlichen Personen/Tieren berechtigt den Vermieter den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Sollten Bestandteile der Vertragsbedingungen unwirksam sein, so treten an deren Stelle die gesetzlichen Vorschriften.

Rerik, 01.03.2018